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Ernst Barlach Schulen

Vertrag & Schulgeld

Schüler beim SchachGrundlage des Besuchs einer unserer Einrichtungen ist der Schulvertrag bzw. Therapievertrag. Sie erhalten den Entwurf des Vertrags nach erfolgter Aufnahmezusage.

Zur Deckung des Personalkostendefizits erheben wir derzeit in den Schulen ein Schulgeld von 100,00 € im Monat (12 Monate im Jahr). Bei Schüler/innen mit Körperbehinderung wird dieser Betrag in der Regel vom Kostenträger übernommen. Für Informationen steht Ihnen Frau Annette Krühler per Telefon oder per  zur Verfügung:

Bei der heilpädagogischen Tagesstätte und der schulvorbereitenden Einrichtung - ein Angebot nur für Menschen mit Körperbehinderung - ist der Aufwand mit dem Pflegesatz abgegolten.

Bei Selbstzahlern ist Bankeinzug obligatorisch.

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