Termine
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung können sich jederzeit für das kommende Schuljahr anmelden. Für nichtbehinderte Bewerberinnen und Bewerber gibt es im Frühjahr einen etwa zweiwöchigen Anmeldezeitraum. Der Termin wird auf rechtzeitig auf unserer
Terminliste bekanntgegeben.
Wir können nur den Bewerberinnen und Bewerbern mit Behinderung eine sofortige Zusage geben. Die Nichtbehinderten müssen in der Regel bis Ende Juli auf eine endgültige Zusage warten.
Anmeldeunterlagen
Bei der Anmeldung sind der Schule vorzulegen:
die zum Nachweis der Aufnahmevoraussetzungen notwendigen Zeugnisse in beglaubigter Abschrift,
die Geburtsurkunde in beglaubigter Abschrift oder Original,
von Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht unmittelbar von einer öffentlichen Schule übertreten, ein amtliches Führungszeugnis.
Aufnahme in die Jahrgangsstufe 11
Die Aufnahme in die Fachoberschule ist nur in die Jahrgangsstufe 11 möglich und setzt den Nachweis eines mittleren Schulabschlusses sowie die Eignung für die Fachoberschule voraus.
Die Eignung ist gegeben
bei Vorliegen der Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums oder
bei einem Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss.
Die Aufnahmeprüfung, die früher möglich war, ist nach der neuen Schulordnung nicht mehr vorgesehen.
In die Ausbildungsrichtung Gestaltung kann nur aufgenommen werden, wer in einer unmittelbar vorausgehenden Aufnahmeprüfung seine bildnerisch-praktischen Fähigkeiten nachweist. Zu den von der Schule gestellten Themen sind zwei Arbeiten (eine Arbeit nach der sichtbaren Wirklichkeit und eine aus der Vorstellung) anzufertigen. Die Arbeitszeit für jede Arbeit beträgt 120 Minuten.
Die Aufnahmeprüfung für die Ausbildungsrichtung Gestaltung findet im Frühjahr statt. Der genaue Termin wird rechtzeitig auf unserer Terminliste bekanntgegeben.
Aufnahme in die Jahrgangsstufe 12 (entspricht Jahrgangsstufe 12 der Berufsoberschule)
Die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 12 setzt den Nachweis eines mittleren Schulabschlusses sowie die notwendige und entsprechende berufliche Vorbildung nach den Absätzen 2 und 3 des 5 der Schulordnung für Fachoberschulen und Berufsoberschulen (FOBOSO) voraus.
Probezeit
Die endgültige Aufnahme ist abhängig vom Bestehen der Probezeit. In der Probezeit wird festgestellt, ob die Schülerinnen und Schüler den Anforderungen der Fachoberschule gewachsen sind.
Die Probezeit dauert in der Jahrgangsstufe 11 der Fachoberschule bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres, in der Berufsoberschule und in der Jahrgangsstufe 12 der Fachoberschule bis zum 15. Dezember.
Liegen besondere Gründe vor, kann die Schule die Probezeit verlängern.
Fachpraktische Ausbildung in der Jahrgangsstufe 11
In die Jahrgangsstufe 11 ist eine fachpraktische Ausbildung eingeschlossen, die im vier- bis fünfwöchigen Wechsel mit den Unterrichtsphasen stattfindet. Sie ist ihrem Wesen nach eine in die Betriebe verlegte schulische Maßnahme.
Für die Ausbildungsrichtungen Wirtschaft bzw. Sozialwesen werden Stellen in öffentlichen und privaten Betrieben, Banken bzw. Kindergärten, karitativen Einrichtungen und Krankenhäusern angeboten. In der Ausbildungsrichtung Gestaltung werden im ersten Halbjahr für das Praktikum Stellen in Graphik-Design Betrieben, Steinmetz Betrieben und Theater Werkstätten angeboten, im zweiten Halbjahr findet das Praktikum in einer Werkstatt statt.